Dauergrabpflege

 

Wir sind Mitgliedsbetrieb der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH.

Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch Ihren Friedhofsgärtner. Während des gesamten Zeitraums wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten Vorstellungen gepflegt.

Ein solcher Vertrag läuft über mindestens fünf Jahre, darüber hinaus können Sie die Laufzeit frei wählen. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstelle abgedeckt.

Für Zeiträume unter fünf Jahren sollten Sie mit dem Friedhofsgärtner eine Jahrespflege vereinbaren.

 

Vorteile eines Dauergrabpflege-Vertrages
Mit der Dauergrabpflege leisten Sie Vorsorge für die Zeit, in der Sie nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen, denn die professionelle Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gesichtert. Die Ausführung wird regelmäßig durch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH überwacht (s.u.).

Wann beginnt die Dauergrabpflege?
Der Beginn wird im Dauergrabpflege-Vertrag vereinbart: Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber oder zu einem festgelegten Datum oder erst nach dem Ableben des Auftraggebers.

Welche Leistungen kann ich erwarten?
Alle gewünschten Leistungen können Sie individuell mit Ihrem Friedhofsgärtner abstimmen und detailliert im Vertrag festlegen. Vom Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Gestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum liebevollen Blumengruß zu besonderen Gedenktagen.

Neben den friedhofsgärtnerischen Leistungen können in einen Dauergrabpflege-Vertrag auch Bestattungsleistungen, Steinmetzarbeiten und der (Wieder-)Erwerb des Nutzungsrechtes aufgenommen werden.

Was ist eine Treuhandstelle und welche Aufgaben hat sie?
Bundesweit sichern 26 regionale Dauergrabpflege-Gesellschaften, Genossenschaften und Treuhandstellen die gute und zuverlässige Pflege für eine Vielzahl von Grabstätten; so auch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH mit Sitz in Dortmund.

Jede Treuhandstelle ist verpflichtet, die Vertragssummen treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsgemäß zu verwenden. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. In regelmäßigen Abständen prüfen qualifizierte Mitarbeiter die ausgeführten Arbeiten.

Die Gesellschaft überträgt die Grabpflege an einen anderen Betrieb, wenn die vertragsgemäße Ausführung nicht mehr gesichtert ist (z. B. bei Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners, oder wenn die Pflegeleistung nicht den Vereinbarungen entspricht).

 
 

Wer ist die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH?
Verwaltet und beaufsichtigt wird die Dauergrabpflege in Westfalen-Lippe seit 1969 von der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH in Dortmund. Heute vertrauen uns mehr als 30.000 Kunden ihr Treuhandvermögen zur Grabpflege an.

Gesellschafter der GmbH sind die Sparkasse Dortmund und der Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e.V. – der berufsständische Zusammenschluss der Gärtner in Wesfalen-Lippe. Beide Institutionen bieten Gewähr für ein Höchstmaß an Qualität: bei den friedhofsgärtnerischen Leistungen ebenso wie bei der Sicherheit für die treuhänderisch überlassenen Vertragssummen.

Was passiert mit dem eingezahlten Treuhandvermögen?
Für jeden Vertrag wird ein gesondertes Konto eingerichtet. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt, die jährlich anfallenden Zinserträge werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben. Damit werden Kostensteigerungen aufgefangen, die sich während der Laufzeit ergeben.

Falls die Ertragslage es gestattet, können die Zinserträge auch für Mehr- und Zusatzleistungen verwendet werden. Somit fallen in der Regel während der gesamten Vertragslaufzeit keine weiteren Zahlungen an.